Gymnasium mit Bildungsempfehlung für die Oberschule
Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschten Oberschulen anzugeben.
Bei der Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
- Geschlecht des Schülers
- Anschrift der Eltern und des Schülers
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Schülers
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
-
mit Einwilligung der Eltern: durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil, Termin: folgt
Zur Beratung der weiteren Schullaufbahn des Schülers wird bei der Anmeldung ein verpflichtender Gesprächstermin vereinbart. Diese Termine liegen im Zeitraum vom folgt.
Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn Sie ohne wichtigen Grund zum vereinbarten Beratungsgespräch nicht erscheinen. Dasselbe gilt, wenn im Beratungsgespräch eine Anmeldung an der Oberschule empfohlen wird und Sie nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen, dass sie entgegen den Empfehlungen der Grundschule und des Gymnasiums an der Anmeldung festhalten.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.
Über die Aufnahme der Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an ihrer Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand von den an der jeweiligen Schule festgelegten Kriterien getroffen. Die genauen Kriterien erfragen Sie bitte vor Ort.
An unserer Schule werden im kommenden Schuljahr voraussichtlich 3 fünfte Klassen eingerichtet. In jeder Klasse können maximal 28 Kinder unterrichtet werden. Plätze für Jahrgangswiederholer bzw. Gewichtungszuschläge für inklusiv unterrichtete Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO werden kapazitätsmindernd berücksichtigt. Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:
a.) Vorrangig aufgenommen werden:
- Schüler, deren Geschwister (gleiche Eltern, gleicher Hauptwohnsitz) zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns unsere Schule besuchen.
b.) Die Vergabe der (übrigen) Plätze erfolgt im Losverfahren.
Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.
Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen.
Die Entscheidung über die Aufnahme ihres Kindes am Gymnasium erhalten Sie folgt.
Ihre Schulleitung