Schulwechsel an das Gymnasium nach Klasse 10 (Schleifenklasse)
Schulwechsel an das Gymnasium nach Klasse 10 mit und ohne zweiter Fremdsprache
Schulwechsel mit zweiter Fremdsprache
„Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn sowohl der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten als auch der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt. (§6 der Schulordnung Gymnasien)
Schulwechsel ohne zweite Fremdsprache
Wechseln Schüler der Oberschule an das Gymnasium ohne Nachweis der durchgehenden Belegung einer zweiten Fremdsprache ab der Klassenstufe 6, werden sie durch das Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig, besonderen 10. Klassen an Gymnasien zugewiesen, an denen der Unterricht in der zweiten Fremdsprache in einem Umfang von 6 Wochenstunden aufgenommen wird. Für diese Schüler entfällt dafür in der Klassenstufe 10 die Verpflichtung zur Teilnahme am Profilunterricht."
Bei Interesse lassen Sie sich bitte von der Schulleitung IHRER OBERSCHULE beraten.
Das Antragsformular, welches Sie in Ihrer Oberschule erhalten haben, reichen Sie zusammen mit der beglaubigten Zeugniskopie bei dem Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig (LASuB), ein. Dort wird nach Anzahl der Bewerber entschieden, ob an der Leibnizschule eine neue Klasse eröffnet werden kann.
Sollte die Zahl der Bewerber für die Klasse zu gering sein, werden diese in reguläre Klassen des Gymnasiums aufgenommen.
Bei der LASuB können Sie auch erfahren, an welchen weiteren Gymnasien Aufnahmekapazität besteht.
Bewerber aus anderen Bundesländern:
Rufen Sie bitte bei uns im Sekretariat an.